Allgemeine Geschäftsbedingungen des Boots- und Floßverleih der FUL 2018 GmbH ‑STATION FRIEDRICHSHAGEN
1. Auftrag
- Die Auftragsannahme erfolgt nur über das Buchungsformular auf unserer Webseite.
- Der Mieter und der Fahrer des Floßes müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
- Rechtzeitige Buchung vorausgesetzt, erhalten Sie von uns per Mail die AGB und eine schriftliche Reservierungsbestätigung, aus der der Inhalt der Buchung und die Kosten hervorgehen. Hier finden Sie auch die Höhe der Anzahlung, die Frist für die Anzahlung und die Bankverbindung.
- Erst nach Eingang der geleisteten Anzahlung gilt der Auftrag als angenommen.
2. Zahlung
- Falls auf der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist, ist eine Anzahlung in Höhe von 100,00 € (in einer Summe) fällig. Die Anzahlung überweisen Sie bitte bis zur angegebenen Frist nach Erhalt der AGB an folgende Bankverbindung:
Empfänger: FUL 2018 GmbH
IBAN: DE31 1005 0000 0190 7381 62
BIC: BELADEBEXXX
Verwendungszweck:
Vorname, Name, Buchungsnummer und/oder Datum der Floßmiete
- Der Restbetrag, Benzinverbrauch und Zusatzleistungen sind nach der Fahrt in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
- Die auf unserer Website angegebenen Preise gelten jeweils für das laufende Kalenderjahr. Sollten Reservierungen für das Folgejahr vorgenommen werden, behalten wir uns geringfügige Änderungen vor. Die Preise, welche am 1. Januar eines Jahres auf unserer Website angegeben werden, gelten für das gesamte folgende Kalenderjahr. Es gelten grundsätzlich die AGB, welche zum Mietzeitraum auf unserer Seite hinterlegt sind.
3. Stornogebühren
- Bei Rücktritt vom Mietvertrag entstehen Stornogebühren.
- Bei Absage/Umbuchung von reservierten und angezahlten Flößen entsteht grundsätzlich eine Bearbeitungs-/Umbuchungsgebühr von 15,- Euro.
- Können die Flöße am stornierten Buchungszeitraum nicht erneut verliehen werden, sind innerhalb festgelegter Fristen folgende Kosten, anteilig vom Verleihpreis zu übernehmen:
- Bei Rücktritten 3 bis 4 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 30 % des Gesamtpreises
- Bei Rücktritten 8 bis 21 Tage vor Beginn des Buchungszeitraumes: 50 % des Gesamtpreises
- Bei Rücktritten innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 80 % des Gesamtpreises.
- Darüber hinaus gilt folgende Regelung: Eine Umbuchung der reservierten/angezahlten Flöße zum gleichen Tarif ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro möglich. Allerdings muss die Umbuchung spätestens 10 Tage vor dem ursprünglichen Buchungstermin erfolgen.
- Sollte wegen schlechter Wetterbedingungen (normaler Regen und Wind bis zu 6 Windstärken sind hierbei ausgeschlossen) die Floßfahrt nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, können Sie diese nach Absprache mit uns und nach Zahlung des Verleihpreises auf einen anderen Termin verlegen. Bitte teilen Sie uns Ihren Rücktritt schriftlich mit. (Für das Cabrio-Floß gelten individuelle Regeln, die Wetterverhältnisse werden anders bewertet. Ebenso gilt wetterbedingte freie Entscheidung bis zum Miettag 18.00 Uhr, ob die Nachtfahrt mit dem Cabrio-Floß angetreten wird oder nicht.)
4. Leistungsumfang
- Alle vereinbarten Leistungen wie zusätzliche Mietgegenstände etc. sind im Mietvertrag festgehalten. Dieser wird vor Ort bei Übernahme der Mietgegenstände ausgefüllt.
5. Mietzeitraum
- Die Übergabe der Flöße erfolgt in der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr, die Rückgabe der Flöße erfolgt in der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr.
- Übergaben und Abgaben der Flöße außerhalb der festgelegten Zeit sind nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich und mit zusätzlichen Kosten verbunden.
- Wenn Flöße und Zubehör vor Ablauf der Mietzeit zurückgegeben werden, besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises.
- Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf pünktliche Abreise.
6. Haftung und gegenseitige Verpflichtung
- Die FUL 2018 GmbH haftet nicht für Schäden, welche dem Mieter dadurch entstehen könnten, dass sich am Mietobjekt ein Defekt einstellt, der eine Weiterfahrt verhindert, Zeitverlust oder sonstige Folgeschäden verursacht.
- Die FUL 2018 GmbH lehnt jede Haftung bei Personenschäden ab.
- Alle Mieter erhalten eine NOTFALL-Telefonnummer, die auch nur in Notfällen zu benutzen ist.Das Vortäuschen eines Notfalls und der Missbrauch der Telefonnummer werden mit einer Geldbuße von 250,00 € bestraft.
- Für den Fall, dass das Mietobjekt in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat die FUL 2018 GmbH das Recht, ohne Entschädigung vom Vertrag zurück zu treten.
- Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Mieter kann die FUL 2018 GmbH den ihr entstandenen Schaden ohne weiteres mit der geleisteten Anzahlung verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
7. Kasko-Versicherung
- Unsere Flöße sind bei der Feuersozietät Kaskoversichert.
- Grundsätzlich gilt: Fahrlässig verursachte Schäden, die z.B. durch das Fahren in eine Reuse entstanden sind, sind nicht versichert. Schäden, die durch das Fahren unter Alkoholeinfluss entstanden sind, sind ebenfalls nicht versichert.
- Mit folgendem Beitrag regelt Ihr Eure Selbstbeteiligung im Schadensfall oder bei Verlust von Zubehör und Ausstattung:
- mit 20,00 € (pro Floß für 24h) – 250,00 € Selbstbeteiligung im Schadensfall
- Sollte auf die Kaskoversicherung verzichtet werden, ist eine Kaution in Höhe von pro Floß 250,00 € in bar vor der Floßfahrt zu hinterlegen.
8. Nutzung
- Die Benutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
- Bei Floßbenutzung erklärt der Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und die Flöße nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt werden. Insbesondere Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden.
- Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Flöße nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Flöße nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter benutzen wird.
- Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.
- Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Sachen sind vom Mieter in ebensolchem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person zurückgegeben hat.
- Entsteht durch verspätete Rückgabe oder durch einen vom Mieter verursachten Schaden an unserem Floß ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (ist also das Floß bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar), so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall.
- Grundsätzlich gilt: das Floß und sein Material sind Gebrauchsgüter. Sollte es dennoch zu Havarien oder Fahrtunterbrechungen kommen, besteht kein Rechtsanspruch auf Minderung.
09. Alkohol
- Der Floßführer (Kapitän) hat striktes Alkoholverbot.
- Wir behalten uns vor Fahrtantritt vor, bei fehlender fachlicher Tauglichkeit und Zuverlässigkeit die Flöße nicht auszuhändigen.
10. Nutzungsbedingungen eines Grills und Regelung zum Tank
- Die Nutzung eines eigenen Grills auf unseren Flößen ist ausdrücklich untersagt.
- Zuwiderhandlungen, Beschädigungen und/oder Verschmutzungen an unseren Flößen werden mit einer Gebühr geahndet.
- Es gibt die Möglichkeit zum Floß einen Grill zu mieten. Dieser ist nach Einweisung auch auf dem Floß nutzbar. Für unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter. Grundsätzlich gilt § 7 dieser AGB.
- Die Betankung des Floßes wird ausschließlich von unseren Mitarbeitern vorgenommen. Es ist verboten, eigenständig an fremden Tankstellen das Floß wieder aufzutanken. Zuwiderhandlungen werden mit 100,00 € bestraft.
11. Gerichtsstand
- Gerichtsstand ist das Amtsgericht Charlottenburg.