Allgemeine Geschäftsbedingungen des Boots- und Floßverleih der FUL 2018 GmbH ‑STATION FRIEDRICHSHAGEN

1. Auftrag

  • Die Auf­trags­an­nah­me erfolgt nur über das Buchungs­for­mu­lar auf unse­rer Webseite.
  • Der Mie­ter und der Fah­rer des Flo­ßes müs­sen das 21. Lebens­jahr voll­endet haben.
  • Recht­zei­ti­ge Buchung vor­aus­ge­setzt, erhal­ten Sie von uns per Mail die AGB und eine schrift­li­che Reser­vie­rungs­be­stä­ti­gung, aus der der Inhalt der Buchung und die Kos­ten her­vor­ge­hen. Hier fin­den Sie auch die Höhe der Anzah­lung, die Frist für die Anzah­lung und die Bankverbindung.
  • Erst nach Ein­gang der geleis­te­ten Anzah­lung gilt der Auf­trag als angenommen.

2. Zahlung

  • Falls auf der Buchungs­be­stä­ti­gung nichts ande­res ange­ge­ben ist, ist eine Anzah­lung in Höhe von 100,00 € (in einer Sum­me) fäl­lig. Die Anzah­lung über­wei­sen Sie bit­te bis zur ange­ge­be­nen Frist nach Erhalt der AGB an fol­gen­de Bankverbindung:

Emp­fän­ger: FUL 2018 GmbH
IBAN: DE31 1005 0000 0190 7381 62
BIC: BELADEBEXXX
Ver­wen­dungs­zweck:
Vor­na­me, Name, Buchungs­num­mer und/oder Datum der Floßmiete

  • Der Rest­be­trag, Ben­zin­ver­brauch und Zusatz­leis­tun­gen sind nach der Fahrt in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
  • Die auf unse­rer Web­site ange­ge­be­nen Prei­se gel­ten jeweils für das lau­fen­de Kalen­der­jahr. Soll­ten Reser­vie­run­gen für das Fol­ge­jahr vor­ge­nom­men wer­den, behal­ten wir uns gering­fü­gi­ge Ände­run­gen vor. Die Prei­se, wel­che am 1. Janu­ar  eines Jah­res auf unse­rer Web­site ange­ge­ben wer­den, gel­ten für das gesam­te fol­gen­de Kalen­der­jahr. Es gel­ten grund­sätz­lich die AGB, wel­che zum Miet­zeit­raum auf unse­rer Sei­te hin­ter­legt sind.

3. Stornogebühren

  • Bei Rück­tritt vom Miet­ver­trag ent­ste­hen Stornogebühren.
  • Bei Absage/Umbuchung von reser­vier­ten und ange­zahl­ten Flö­ßen ent­steht grund­sätz­lich eine Bearbeitungs-/Umbuchungsgebühr von 15,- Euro.
  • Kön­nen die Flö­ße am stor­nier­ten Buchungs­zeit­raum nicht erneut ver­lie­hen wer­den, sind inner­halb fest­ge­leg­ter Fris­ten fol­gen­de Kos­ten, antei­lig vom Ver­leih­preis zu übernehmen:
    • Bei Rück­trit­ten 3 bis 4 Wochen vor Beginn des Buchungs­zeit­rau­mes: 30 % des Gesamtpreises
    • Bei Rück­trit­ten  8 bis 21 Tage vor Beginn des Buchungs­zeit­rau­mes: 50 % des Gesamtpreises
    • Bei Rück­trit­ten inner­halb von 7 Tagen vor Beginn des Buchungs­zeit­rau­mes: 80 % des Gesamtpreises.
    • Dar­über hin­aus gilt fol­gen­de Rege­lung: Eine Umbu­chung der reservierten/angezahlten  Flö­ße zum glei­chen Tarif ist gegen eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 15,- Euro mög­lich. Aller­dings muss die Umbu­chung spä­tes­tens 10 Tage vor dem ursprüng­li­chen Buchungs­ter­min erfolgen.
  • Soll­te wegen schlech­ter Wet­ter­be­din­gun­gen (nor­ma­ler Regen und Wind bis zu 6 Wind­stär­ken sind hier­bei aus­ge­schlos­sen) die Floß­fahrt nicht oder nur ein­ge­schränkt statt­fin­den, kön­nen Sie die­se nach Abspra­che mit uns und nach Zah­lung des Ver­leih­prei­ses auf einen ande­ren Ter­min ver­le­gen. Bit­te tei­len Sie uns Ihren Rück­tritt schrift­lich mit. (Für das Cabrio-Floß gel­ten indi­vi­du­el­le Regeln, die Wet­ter­ver­hält­nis­se wer­den anders bewer­tet. Eben­so gilt wet­ter­be­ding­te freie Ent­schei­dung bis zum Miet­tag 18.00 Uhr, ob die Nacht­fahrt mit dem Cabrio-Floß ange­tre­ten wird oder nicht.)

4. Leistungsumfang

  • Alle ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen wie zusätz­li­che Miet­ge­gen­stän­de etc. sind im Miet­ver­trag fest­ge­hal­ten. Die­ser wird vor Ort bei Über­nah­me der Miet­ge­gen­stän­de ausgefüllt.

5. Mietzeitraum

  • Die Über­ga­be der Flö­ße erfolgt in der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr, die Rück­ga­be der Flö­ße erfolgt in der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr.
  • Über­ga­ben und Abga­ben der Flö­ße außer­halb der fest­ge­leg­ten Zeit sind nur nach Abspra­che mit dem Ver­mie­ter mög­lich und mit zusätz­li­chen Kos­ten verbunden.
  • Wenn Flö­ße und Zube­hör vor Ablauf der Miet­zeit zurück­ge­ge­ben wer­den, besteht kein Anspruch auf teil­wei­se Rück­erstat­tung des Mietpreises.
  • Es besteht grund­sätz­lich kein Rechts­an­spruch auf pünkt­li­che Abreise.

6. Haftung und gegenseitige Verpflichtung

  • Die FUL 2018 GmbH haf­tet nicht für Schä­den, wel­che dem Mie­ter dadurch ent­ste­hen könn­ten, dass sich am Miet­ob­jekt ein Defekt ein­stellt, der eine Wei­ter­fahrt ver­hin­dert, Zeit­ver­lust oder sons­ti­ge Fol­ge­schä­den verursacht.
  • Die FUL 2018 GmbH lehnt jede Haf­tung bei Per­so­nen­schä­den ab.
  • Alle Mie­ter erhal­ten eine NOTFALL-Telefonnummer, die auch nur in Not­fäl­len zu benut­zen ist.Das Vor­täu­schen eines Not­falls und der Miss­brauch der Tele­fon­num­mer wer­den mit einer Geld­bu­ße von 250,00 € bestraft.
  • Für den Fall, dass das Miet­ob­jekt in der Zeit zwi­schen Ver­trags­ab­schluss und Antritt der Mie­te nicht fahr­be­reit gestellt wer­den kann, hat die FUL 2018 GmbH das Recht, ohne Ent­schä­di­gung vom Ver­trag zurück zu treten.
  • Bei Ver­let­zung von Ver­trags­be­stim­mun­gen durch den Mie­ter kann die FUL 2018 GmbH den ihr ent­stan­de­nen Scha­den ohne wei­te­res mit der geleis­te­ten Anzah­lung ver­rech­nen. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che blei­ben aus­drück­lich vorbehalten.

7. Kasko-Versicherung

  • Unse­re Flö­ße sind bei der Feu­er­so­zie­tät Kas­ko­ver­si­chert.
  • Grund­sätz­lich gilt: Fahr­läs­sig ver­ur­sach­te Schä­den, die z.B. durch das Fah­ren in eine Reu­se ent­stan­den sind, sind nicht ver­si­chert. Schä­den, die durch das Fah­ren unter Alko­hol­ein­fluss ent­stan­den sind, sind eben­falls nicht versichert. 
  • Mit fol­gen­dem Bei­trag regelt Ihr Eure Selbst­be­tei­li­gung im Scha­dens­fall oder bei Ver­lust von Zube­hör und Ausstattung:
    • mit 20,00 € (pro Floß für 24h) – 250,00 € Selbst­be­tei­li­gung im Schadensfall
  • Soll­te auf die Kas­ko­ver­si­che­rung ver­zich­tet wer­den, ist eine Kau­ti­on in Höhe von pro Floß 250,00 € in bar vor der Floß­fahrt zu hinterlegen.

8. Nutzung

  • Die Benut­zung der gemie­te­ten Gegen­stän­de erfolgt auf eige­ne Gefahr.
  • Bei Floß­be­nut­zung erklärt der Mie­ter mit sei­ner Auf­trags­er­tei­lung ver­bind­lich, dass alle Benut­zer des Boo­tes über aus­rei­chen­de Schwimm­fä­hig­kei­ten ver­fü­gen oder eine aus­rei­chen­de Schwimm­hil­fe tra­gen wer­den und die Flö­ße nicht in alko­ho­li­sier­tem oder fahr­un­tüch­ti­gem Zustand benutzt wer­den. Ins­be­son­de­re Kin­der unter 8 Jah­ren dür­fen nur mit geeig­ne­ter Schwimm­hil­fe beför­dert werden.
  • Der Mie­ter erklärt außer­dem, dass er die gemie­te­ten Flö­ße nur bis zur zuläs­si­gen Per­so­nen­zahl und Höchst­zu­la­dung bela­den und die Flö­ße nicht bei Dun­kel­heit, Nebel, Hoch­was­ser, Sturm, Eis oder auf­zie­hen­dem Gewit­ter benut­zen wird.
  • Der Mie­ter ist ver­pflich­tet, die schiff­fahrts­po­li­zei­li­chen Vor­schrif­ten und die gel­ten­den Umwelt- und Natur­schutz­be­stim­mun­gen einzuhalten.
  • Unser Mate­ri­al befin­det sich bei der Über­ga­be in tech­nisch ein­wand­frei­em und sau­be­rem Zustand. Die­se ver­mie­te­ten oder über­las­se­nen Sachen sind vom Mie­ter in eben­sol­chem ord­nungs­ge­mä­ßen und sau­be­ren Zustand zurück­zu­ge­ben. Bei Ver­lust, Dieb­stahl oder Beschä­di­gung der Miet­sa­chen haf­tet der Mie­ter in vol­lem Umfang bis zum Wie­der­be­schaf­fungs­wert der Miet­sa­chen und bis zu dem Zeit­punkt, zu dem er die über­las­se­nen Miet­sa­chen dem Ver­mie­ter oder einer vom Ver­mie­ter auto­ri­sier­ten Per­son zurück­ge­ge­ben hat.
  • Ent­steht durch ver­spä­te­te Rück­ga­be oder durch einen vom Mie­ter ver­ur­sach­ten Scha­den an unse­rem Floß ein Leis­tungs­aus­fall an einem wei­te­ren Kun­den (ist also das Floß bereits ver­mie­tet, aber auf Grund des Scha­dens nicht ein­setz­bar), so haf­tet der Mie­ter für die­sen Leistungsausfall.
  • Grund­sätz­lich gilt: das Floß und sein Mate­ri­al sind Gebrauchs­gü­ter. Soll­te es den­noch zu Hava­rien oder Fahrt­un­ter­bre­chun­gen kom­men, besteht kein Rechts­an­spruch auf Minderung.

09. Alkohol

  • Der Floß­füh­rer (Kapi­tän) hat strik­tes Alkoholverbot.
  • Wir behal­ten uns vor Fahrt­an­tritt vor, bei feh­len­der fach­li­cher Taug­lich­keit und Zuver­läs­sig­keit die Flö­ße nicht auszuhändigen.

10. Nutzungsbedingungen eines Grills und Regelung zum Tank

  • Die Nut­zung eines eige­nen Grills auf unse­ren Flö­ßen ist aus­drück­lich untersagt.
  • Zuwi­der­hand­lun­gen, Beschä­di­gun­gen und/oder Ver­schmut­zun­gen an unse­ren Flö­ßen wer­den mit einer Gebühr geahndet.
  • Es gibt die Mög­lich­keit zum Floß einen Grill zu mie­ten. Die­ser ist nach Ein­wei­sung auch auf dem Floß nutz­bar. Für unsach­ge­mä­ße Nut­zung haf­tet der Mie­ter. Grund­sätz­lich gilt § 7 die­ser AGB.
  • Die Betan­kung des Flo­ßes wird aus­schließ­lich  von unse­ren Mit­ar­bei­tern vor­ge­nom­men. Es ist ver­bo­ten, eigen­stän­dig an frem­den Tank­stel­len das Floß wie­der auf­zu­tan­ken. Zuwi­der­hand­lun­gen wer­den mit 100,00 € bestraft.

11. Gerichtsstand

  • Gerichts­stand ist das Amts­ge­richt Charlottenburg.
Nach oben scrollen