Allgemeine Geschäftsbedingungen des Boots- und Floßverleih von Stefan Carl (Einzelhandelskaufmann) unter der Lizenz „Floß & los!“ – STATION RUMMELSBURG & OBERBAUMBRÜCKE

1. Auftrag

  • Die Auf­trags­an­nah­me kann persönlich, tele­fo­nisch oder fern­schrift­lich, auch per Mail, erfolgen.
  • Der Mie­ter und Fah­rer des Bootes/Floßes muss das 21. Lebens­jahr voll­endet haben.
  • Recht­zei­ti­ge Buchung vor­aus­ge­setzt, erhält der Mie­ter vom Ver­mie­ter eine schrift­li­che Reservierungsbestätigung, den Miet­ver­trag, die AGB sowie die Richt­li­ni­en zum Boot-/Floßfahren mit der Bit­te um frist­ge­rech­te Anzah­lung. Erst nach Ein­gang der geleis­te­ten Anzah­lung gilt der Auf­trag als angenommen.

2. Zahlung

  • Falls auf der Buchungsbestätigung nichts ande­res ange­ge­ben ist, ist eine Anzah­lung in Höhe von 100,00 € (in einer Sum­me) fällig. Die Anzah­lung überweist der Mie­ter bis zur ange­ge­be­nen Frist nach Erhalt der AGB an fol­gen­de Bankverbindung:

Empfänger: Ste­fan Carl
IBAN: DE10 1001 0010 0923 0641 09
BIC: PBNKDEFF
Ver­wen­dungs­zweck:
Vor­na­me, Name, Buchungs­num­mer und/oder Datum der Boots-/Floßmiete

  • Der Rest­be­trag, Ben­zin­ver­brauch und Zusatz­leis­tun­gen sind nach der Fahrt bar, via Pay­pal oder mit EC/Kredit-Karte zu entrichten.
  • Die auf unse­rer Web­site ange­ge­be­nen Prei­se gel­ten jeweils für das lau­fen­de Kalenderjahr.
  • Soll­ten Reser­vie­run­gen für das Fol­ge­jahr vor­ge­nom­men wer­den, behal­ten wir uns geringfügige Änderungen vor.
  • Die Prei­se, wel­che am 1. Janu­ar eines Jah­res auf unse­rer Web­site ange­ge­ben wer­den, gel­ten für das gesam­te fol­gen­de Kalenderjahr.

3. Stornogebühren

  • Bei Rücktritt vom Miet­ver­trag ent­ste­hen Storno-Gebühren.
  • Bei Absa­ge bzw. Umbu­chung von reser­vier­ten und ange­zahl­ten Booten/Flößen ent­steht grundsätzlich eine Bearbeitungs- bzw. Umbuchungsgebühr in Höhe von 15,- Euro.
  • Können die Boote/Flöße am stor­nier­ten Buchungs­zeit­raum nicht erneut ver­lie­hen wer­den, sind inner­halb fest­ge­leg­ter Fris­ten fol­gen­de Kos­ten, antei­lig vom Ver­leih­preis zu übernehmen:
    • Bei Rücktritten 3 bis 4 Wochen vor Beginn des Buchungs­zeit­rau­mes: 30 % des Gesamtpreises.
    • Bei Rücktritten 8 bis 21 Tage vor Beginn des Buchungs­zeit­rau­mes: 50 % des Gesamtpreises.
    • Bei Rücktritten inner­halb von 7 Tagen vor Beginn des Buchungs­zeit­rau­mes: 80 % des Gesamtpreises.
  • Darüber hin­aus gilt fol­gen­de Rege­lung: Eine Umbu­chung der reser­vier­ten oder ange­zahl­ten Boote/Flöße zum glei­chen Tarif ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro möglich. Aller­dings muss die Umbu­chung spätestens 10 Tage vor dem ursprünglichen Buchungs­ter­min erfolgen.
  • Soll­te wegen schlech­ter Wet­ter­be­din­gun­gen (nor­ma­ler Regen und Wind bis zu 6 Windstärken sind hier­bei aus­ge­schlos­sen) die Fahrt nicht oder nur eingeschränkt statt­fin­den, kann der Mie­ter die­se nach Abspra­che mit dem Ver­mie­ter und nach Zah­lung des Ver­leih­prei­ses auf einen ande­ren Ter­min verlegen.
  • Der Rücktritt bzw. die Umbu­chung ist schrift­lich (fern­schrift­lich, auch per Mail) mitzuteilen.

4. Leistungsumfang

  • Alle ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen wie zusätzliche Mietgegenstände etc. sind im Miet­ver­trag und Über­ga­be­pro­to­koll fest­ge­hal­ten. Die­se wer­den vor Ort bei Übernahme der Mietgegenstände ausgefüllt.

5. Mietzeitraum

  • Die Miet­zeit beginnt und endet mit der in der Buchung ange­ge­be­nen Uhrzeit.
  • Die gebuch­te Miet­zeit ent­spricht der ver­bind­li­chen Übergabezeit der Boote/Flöße.
  • Geänderte Abfahr­ten, Ankünf­te oder Verlängerungen sind nur nach Abspra­che mit dem Ver­mie­ter bzw. des­sen Mit­ar­bei­tern möglich und mit zusätzlichen Kos­ten verbunden.
  • Wenn Boote/Flöße und Zubehör vor Ablauf der Miet­zeit zurückgegeben wer­den, besteht kein Anspruch auf teil­wei­se Rückerstattung des Mietpreises.
  • Es besteht grundsätzlich kein Rechts­an­spruch auf pünktliche Abreise.

6. Haftung und gegenseitige Verpflichtung

  • Der Ver­mie­ter haf­tet nicht für Schäden, wel­che dem Mie­ter dadurch ent­ste­hen könnte, dass sich am Miet­ob­jekt ein Defekt ein­stellt, der eine Wei­ter­fahrt ver­hin­dert, Zeit­ver­lust oder sons­ti­ge Folgeschäden verursacht.
  • Der Ver­mie­ter lehnt jede Haf­tung bei Personenschäden ab.
  • Alle Mie­ter erhal­ten eine NOTFALL-Telefonnummer, die auch nur in Notfällen zu benut­zen ist. Das Vortäuschen eines Not­falls und der Miss­brauch der Tele­fon­num­mer wer­den mit einer Geld­bu­ße von 250,00 € bestraft.
  • Für den Fall, dass das Miet­ob­jekt in der Zeit zwi­schen Ver­trags­ab­schluss und Antritt der Mie­te nicht fahr­be­reit gestellt wer­den kann, hat das Ver­leih­un­ter­neh­men das Recht, ohne Entschädigung vom Ver­trag zurück zu treten.
  • Bei Ver­let­zung von Ver­trags­be­stim­mun­gen durch den Mie­ter kann das Ver­leih­un­ter­neh­men den ihr ent­stan­de­nen Scha­den ohne wei­te­res mit der geleis­te­ten Anzah­lung ver­rech­nen. Wei­ter­ge­hen­de Ansprüche blei­ben ausdrücklich vorbehalten.

7. Kasko-Versicherung

  • Die Boote/Flöße sind bei der Feu­er­so­zie­tät Kas­ko­ver­si­chert. Grund­sätz­lich gilt: Fahr­läs­sig ver­ur­sach­te Schä­den, die z.B. durch das Fah­ren in eine Reu­se ent­stan­den sind, sind nicht ver­si­chert. Schä­den, die durch das Fah­ren unter Alko­hol­ein­fluss ent­stan­den sind, sind eben­falls nicht versichert.
  • Mit fol­gen­dem Bei­trag redu­ziert der Mie­ter die Kasko-Selbstbeteiligung im Scha­dens­fall oder bei Ver­lust von Zube­hör und Aus­stat­tung (nor­mal inklu­si­ve: 1.000€ Selbstbeteiligung):
    • mit 20,00 € (pro Floß für 24h) => 250,00 € Selbst­be­tei­li­gung im Schadensfall
  • Soll­te auf die Min­de­rung der Selbst­be­tei­li­gung ver­zich­tet wer­den, ist eine Kau­ti­on in Höhe von pro Floß 250,00 € in bar (in Aus­nah­me­fäl­len per Vorab-Abbuchung EC/Kreditkarte/Paypal) vor der Floß­fahrt zu hinterlegen.

8. Nutzung

  • Die Benut­zung der gemie­te­ten Gegenstände erfolgt auf eige­ne Gefahr.
  • Bei Boots-/Floßbenutzung erklärt der Mie­ter mit sei­ner Auf­trags­er­tei­lung ver­bind­lich, dass alle Benut­zer des Bootes/Floßes über aus­rei­chen­de Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine aus­rei­chen­de Schwimm­hil­fe tra­gen wer­den und die Boote/Flöße nicht in alko­ho­li­sier­tem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt wer­den. Ins­be­son­de­re Kin­der unter 8 Jah­ren dürfen nur mit geeig­ne­ter Schwimm­hil­fe befördert werden.
  • Der Mie­ter erklärt außer­dem, dass er die gemie­te­ten Boote/Flöße nur bis zur zulässigen Per­so­nen­zahl und Höchstzuladung bela­den und die Boote/Flöße nicht bei Dun­kel­heit, Nebel, Hoch­was­ser, Sturm, Eis oder lokal auf­zie­hen­dem Gewit­ter benut­zen werden.
  • Der Mie­ter ist ver­pflich­tet, die schiff­fahrts­po­li­zei­li­chen Vor­schrif­ten und die gel­ten­den Umwelt- und Natur­schutz­be­stim­mun­gen einzuhalten.
  • Unser Mate­ri­al befin­det sich bei der Übergabe in tech­nisch ein­wand­frei­em und sau­be­rem Zustand. Die­se ver­mie­te­ten oder überlassenen Sachen sind vom Mie­ter in eben­sol­chem ordnungsgemäßen und sau­be­ren Zustand zurückzugeben. Bei Ver­lust, Dieb­stahl oder Beschädigung der Miet­sa­chen haf­tet der Mie­ter in vol­lem Umfang bis zum Wie­der­be­schaf­fungs­wert der Miet­sa­chen und bis zu dem Zeit­punkt, zu dem er die überlassenen Miet­sa­chen dem Ver­mie­ter oder einer vom Ver­mie­ter auto­ri­sier­ten Per­son zurückgegeben hat.
  • Anfal­len­de not­wen­di­ge Reinigungs- und Repa­ra­tur­ar­bei­ten nach star­ker Ver­schmut­zung wer­den durch den Ver­mie­ter aus­ge­führt und mit min­des­tens 25,- € zzgl. Mate­ri­al­kos­ten verrechnet.
  • Ent­steht durch verspätete Rückgabe oder durch einen vom Mie­ter ver­ur­sach­ten Scha­den an unse­rem Boot/Floß ein Leis­tungs­aus­fall an einem wei­te­ren Kun­den (ist also das Boot/Floß bereits ver­mie­tet, aber auf Grund des Scha­dens nicht ein­setz­bar), so haf­tet der Mie­ter für die­sen Leistungsausfall.
  • Grundsätzlich gilt: das Boot/Floß und sein Mate­ri­al sind Gebrauchsgüter. Soll­te es den­noch zu Hava­rien oder Fahrt­un­ter­bre­chun­gen kom­men, besteht kein Rechts­an­spruch auf Minderung.

9. Alkohol

  • Der Boots-/Floßführer (Steuermann/-frau bzw. Kapitän/in) hat strik­tes Alkoholverbot.
  • Der Ver­mie­ter behält es sich vor Fahrt­an­tritt vor, bei feh­len­der fach­li­cher Taug­lich­keit und Zuverlässigkeit die Boote/Flöße nicht auszuhändigen.

10. Nutzungsbedingungen eines Grills und Regelung zum Tank/Akku

  • Die Nut­zung eines eige­nen Grills auf unse­ren Booten/Flößen ist ausdrücklich untersagt.
  • Zuwi­der­hand­lun­gen, Beschädigungen und/oder Ver­schmut­zun­gen an unse­ren Booten/Flößen wer­den mit einer Gebühr oder der Ein­be­hal­tung der Kau­ti­on geahndet.
  • Es gibt die Möglichkeit, zum Boot/Floß einen Grill zu mie­ten. Die­ser ist nach Ein­wei­sung auch auf dem Boot/Floß nutz­bar. Für unsachgemäße Nut­zung haf­tet der Mie­ter. Grundsätzlich gilt § 7 die­ser AGB.
  • Die Betan­kung des Bootes/Floßes (bzw. das Nach­la­den der Akkus) wird aus­schließ­lich von unse­ren Mit­ar­bei­tern vor­ge­nom­men. Es ist ver­bo­ten, eigenständig an frem­den Tank­stel­len das Boot/Floß wie­der aufzutanken.
  • Zuwi­der­hand­lun­gen wer­den mit 250,00 € bestraft.

11. Bestimmungen zur Nachtfahrt

  • Der Nacht­miet­zeit­raum ist von 20.00 bis 8.30 Uhr.
  • Das Fah­ren des Bootes/Floßes ist nur bis zum Ein­bruch der vollständigen Dun­kel­heit gestat­tet, danach soll­te man sei­nen Anker- bzw. Übernachtungsplatz gefun­den haben.
  • Es ist streng ver­bo­ten, mit den Booten/Flößen eigenmächtig in der Nacht an den Übergabestegen im See­bad Fried­richs­ha­gen, Rum­mels­bur­ger See oder an der Ober­baum­brü­cke zu ankern, um dort die Nacht zu verbringen.
  • Ankerplätze sind mit dem Schild GELBE WELLE vom Was­ser aus sicht­bar. (Infor­ma­tio­nen dazu im Inter­net
    unter: www.tkt-berlin.de/gelbe- welle.)
  • Eigenmächtiges Anle­gen am Steg und das Ver­las­sen der Fahr­rin­ne vor 08.30 Uhr wer­den mit einer Geld­stra­fe von 1.000,00 € geahndet.
  • Nach 22.00 Uhr darf die Musik auf den Booten/Flößen nur noch in einer ange­mes­se­nen Lautstärke („Zimmerlautstärke“) abge­spielt wer­den. Gene­ra­to­ren, Verstärker oder Boxen sind nicht gestat­tet. Zuwi­der­hand­lun­gen wer­den bestraft.

12. Gerichtsstand

  • Gerichts­stand ist das Amts­ge­richt Charlottenburg.
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