Allgemeine Geschäftsbedingungen des Boots- und Floßverleih von Stefan Carl (Einzelhandelskaufmann) unter der Lizenz „Floß & los!“ – STATION RUMMELSBURG & OBERBAUMBRÜCKE
1. Auftrag
- Die Auftragsannahme kann persönlich, telefonisch oder fernschriftlich, auch per Mail, erfolgen.
- Der Mieter und Fahrer des Bootes/Floßes muss das 21. Lebensjahr vollendet haben.
- Rechtzeitige Buchung vorausgesetzt, erhält der Mieter vom Vermieter eine schriftliche Reservierungsbestätigung, den Mietvertrag, die AGB sowie die Richtlinien zum Boot-/Floßfahren mit der Bitte um fristgerechte Anzahlung. Erst nach Eingang der geleisteten Anzahlung gilt der Auftrag als angenommen.
2. Zahlung
- Falls auf der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist, ist eine Anzahlung in Höhe von 100,00 € (in einer Summe) fällig. Die Anzahlung überweist der Mieter bis zur angegebenen Frist nach Erhalt der AGB an folgende Bankverbindung:
Empfänger: Stefan Carl
IBAN: DE10 1001 0010 0923 0641 09
BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck:
Vorname, Name, Buchungsnummer und/oder Datum der Boots-/Floßmiete
- Der Restbetrag, Benzinverbrauch und Zusatzleistungen sind nach der Fahrt bar, via Paypal oder mit EC/Kredit-Karte zu entrichten.
- Die auf unserer Website angegebenen Preise gelten jeweils für das laufende Kalenderjahr.
- Sollten Reservierungen für das Folgejahr vorgenommen werden, behalten wir uns geringfügige Änderungen vor.
- Die Preise, welche am 1. Januar eines Jahres auf unserer Website angegeben werden, gelten für das gesamte folgende Kalenderjahr.
3. Stornogebühren
- Bei Rücktritt vom Mietvertrag entstehen Storno-Gebühren.
- Bei Absage bzw. Umbuchung von reservierten und angezahlten Booten/Flößen entsteht grundsätzlich eine Bearbeitungs- bzw. Umbuchungsgebühr in Höhe von 15,- Euro.
- Können die Boote/Flöße am stornierten Buchungszeitraum nicht erneut verliehen werden, sind innerhalb festgelegter Fristen folgende Kosten, anteilig vom Verleihpreis zu übernehmen:
- Bei Rücktritten 3 bis 4 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 30 % des Gesamtpreises.
- Bei Rücktritten 8 bis 21 Tage vor Beginn des Buchungszeitraumes: 50 % des Gesamtpreises.
- Bei Rücktritten innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 80 % des Gesamtpreises.
- Darüber hinaus gilt folgende Regelung: Eine Umbuchung der reservierten oder angezahlten Boote/Flöße zum gleichen Tarif ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro möglich. Allerdings muss die Umbuchung spätestens 10 Tage vor dem ursprünglichen Buchungstermin erfolgen.
- Sollte wegen schlechter Wetterbedingungen (normaler Regen und Wind bis zu 6 Windstärken sind hierbei ausgeschlossen) die Fahrt nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, kann der Mieter diese nach Absprache mit dem Vermieter und nach Zahlung des Verleihpreises auf einen anderen Termin verlegen.
- Der Rücktritt bzw. die Umbuchung ist schriftlich (fernschriftlich, auch per Mail) mitzuteilen.
4. Leistungsumfang
- Alle vereinbarten Leistungen wie zusätzliche Mietgegenstände etc. sind im Mietvertrag und Übergabeprotokoll festgehalten. Diese werden vor Ort bei Übernahme der Mietgegenstände ausgefüllt.
5. Mietzeitraum
- Die Mietzeit beginnt und endet mit der in der Buchung angegebenen Uhrzeit.
- Die gebuchte Mietzeit entspricht der verbindlichen Übergabezeit der Boote/Flöße.
- Geänderte Abfahrten, Ankünfte oder Verlängerungen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter bzw. dessen Mitarbeitern möglich und mit zusätzlichen Kosten verbunden.
- Wenn Boote/Flöße und Zubehör vor Ablauf der Mietzeit zurückgegeben werden, besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises.
- Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf pünktliche Abreise.
6. Haftung und gegenseitige Verpflichtung
- Der Vermieter haftet nicht für Schäden, welche dem Mieter dadurch entstehen könnte, dass sich am Mietobjekt ein Defekt einstellt, der eine Weiterfahrt verhindert, Zeitverlust oder sonstige Folgeschäden verursacht.
- Der Vermieter lehnt jede Haftung bei Personenschäden ab.
- Alle Mieter erhalten eine NOTFALL-Telefonnummer, die auch nur in Notfällen zu benutzen ist. Das Vortäuschen eines Notfalls und der Missbrauch der Telefonnummer werden mit einer Geldbuße von 250,00 € bestraft.
- Für den Fall, dass das Mietobjekt in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat das Verleihunternehmen das Recht, ohne Entschädigung vom Vertrag zurück zu treten.
- Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Mieter kann das Verleihunternehmen den ihr entstandenen Schaden ohne weiteres mit der geleisteten Anzahlung verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
7. Kasko-Versicherung
- Die Boote/Flöße sind bei der Feuersozietät Kaskoversichert. Grundsätzlich gilt: Fahrlässig verursachte Schäden, die z.B. durch das Fahren in eine Reuse entstanden sind, sind nicht versichert. Schäden, die durch das Fahren unter Alkoholeinfluss entstanden sind, sind ebenfalls nicht versichert.
- Mit folgendem Beitrag reduziert der Mieter die Kasko-Selbstbeteiligung im Schadensfall oder bei Verlust von Zubehör und Ausstattung (normal inklusive: 1.000€ Selbstbeteiligung):
- mit 20,00 € (pro Floß für 24h) => 250,00 € Selbstbeteiligung im Schadensfall
- Sollte auf die Minderung der Selbstbeteiligung verzichtet werden, ist eine Kaution in Höhe von pro Floß 250,00 € in bar (in Ausnahmefällen per Vorab-Abbuchung EC/Kreditkarte/Paypal) vor der Floßfahrt zu hinterlegen.
8. Nutzung
- Die Benutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
- Bei Boots-/Floßbenutzung erklärt der Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes/Floßes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und die Boote/Flöße nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt werden. Insbesondere Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden.
- Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Boote/Flöße nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Boote/Flöße nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder lokal aufziehendem Gewitter benutzen werden.
- Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.
- Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Sachen sind vom Mieter in ebensolchem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person zurückgegeben hat.
- Anfallende notwendige Reinigungs- und Reparaturarbeiten nach starker Verschmutzung werden durch den Vermieter ausgeführt und mit mindestens 25,- € zzgl. Materialkosten verrechnet.
- Entsteht durch verspätete Rückgabe oder durch einen vom Mieter verursachten Schaden an unserem Boot/Floß ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (ist also das Boot/Floß bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar), so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall.
- Grundsätzlich gilt: das Boot/Floß und sein Material sind Gebrauchsgüter. Sollte es dennoch zu Havarien oder Fahrtunterbrechungen kommen, besteht kein Rechtsanspruch auf Minderung.
9. Alkohol
- Der Boots-/Floßführer (Steuermann/-frau bzw. Kapitän/in) hat striktes Alkoholverbot.
- Der Vermieter behält es sich vor Fahrtantritt vor, bei fehlender fachlicher Tauglichkeit und Zuverlässigkeit die Boote/Flöße nicht auszuhändigen.
10. Nutzungsbedingungen eines Grills und Regelung zum Tank/Akku
- Die Nutzung eines eigenen Grills auf unseren Booten/Flößen ist ausdrücklich untersagt.
- Zuwiderhandlungen, Beschädigungen und/oder Verschmutzungen an unseren Booten/Flößen werden mit einer Gebühr oder der Einbehaltung der Kaution geahndet.
- Es gibt die Möglichkeit, zum Boot/Floß einen Grill zu mieten. Dieser ist nach Einweisung auch auf dem Boot/Floß nutzbar. Für unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter. Grundsätzlich gilt § 7 dieser AGB.
- Die Betankung des Bootes/Floßes (bzw. das Nachladen der Akkus) wird ausschließlich von unseren Mitarbeitern vorgenommen. Es ist verboten, eigenständig an fremden Tankstellen das Boot/Floß wieder aufzutanken.
- Zuwiderhandlungen werden mit 250,00 € bestraft.
11. Bestimmungen zur Nachtfahrt
- Der Nachtmietzeitraum ist von 20.00 bis 8.30 Uhr.
- Das Fahren des Bootes/Floßes ist nur bis zum Einbruch der vollständigen Dunkelheit gestattet, danach sollte man seinen Anker- bzw. Übernachtungsplatz gefunden haben.
- Es ist streng verboten, mit den Booten/Flößen eigenmächtig in der Nacht an den Übergabestegen im Seebad Friedrichshagen, Rummelsburger See oder an der Oberbaumbrücke zu ankern, um dort die Nacht zu verbringen.
- Ankerplätze sind mit dem Schild GELBE WELLE vom Wasser aus sichtbar. (Informationen dazu im Internet
unter: www.tkt-berlin.de/gelbe- welle.) - Eigenmächtiges Anlegen am Steg und das Verlassen der Fahrrinne vor 08.30 Uhr werden mit einer Geldstrafe von 1.000,00 € geahndet.
- Nach 22.00 Uhr darf die Musik auf den Booten/Flößen nur noch in einer angemessenen Lautstärke („Zimmerlautstärke“) abgespielt werden. Generatoren, Verstärker oder Boxen sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden bestraft.
12. Gerichtsstand
- Gerichtsstand ist das Amtsgericht Charlottenburg.