Allgemeine Geschäftsbedingungen der AKLW GmbH

Boots- bzw. Floßverleih

1. Auftrag
Die Auftragsannahme kann persönlich, telefonisch oder fernschriftlich, auch per Mail, erfolgen. Buchungen von Minderjährigen(führerscheinfreie Flöße sind P18, führerscheinpflichtige Flöße sind P21) können wir nicht akzeptieren. Rechtzeitige Buchung vorausgesetzt, erhalten Sie von uns eine schriftliche Anmeldung bzw. Mietvertrag mit der Bitte um Anzahlung und Bestätigung der gebuchten Leistungen durch Ihre Unterschrift. Erst nach deren Rücksendung und der geleisteten Anzahlung gilt der Auftrag als angenommen.2. Zahlung
Falls auf dem Mietvertrag nichts anderes angegeben ist, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung sofort nach Erhalt der AGBs an dieEmpfänger: AKLW GmbH
Kto.-Nr.: 21 81 31 8000
BLZ: 100 900 00
Verwendungszweck: Floß für Name und Datum der MieteDer Restbetrag sowie Benzinverbrauch und Zusatzleistungen sind nach der Fahrt in bar zu entrichten.

3. Kaution
Vor Fahrtantritt ist eine Kaution in Höhe von 150,00 € fällig. Diese wird nach Tourende, soweit sichtlich keine Schäden entstanden sind, zurückerstattet.

4. Stornogebühren
Bei Rücktritt vom Mietvertrag entstehen Stornogebühren. Bei Absage von reservierten Flößen entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro. Können die Boote nicht zu dem Termin erneut verliehen werden, sind innerhalb festgelegter Fristen folgende Kosten anteilig vom Verleihpreis zu übernehmen: Bei Rücktritten 8 bis 3 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 30 % des Gesamtpreises, Bei Rücktritten 21 bis 8 Tage vor Beginn des Buchungszeitraumes: 50 % des Gesamtpreises, Bei Rücktritten innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 80 % des Gesamtpreises. Darüber hinaus gilt folgende Regelung: Eine Umbuchung der reservierten Flöße zum gleichen Tarif ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro möglich. Allerdings muss diese spätestens 10 Tage vor dem ursprünglichen Termin erfolgen. Sollte wegen schlechten Wetterbedingungen (leichter Regen und Wind bis zu 4 Windstärken sind hierbei ausgeschlossen) die Floßfahrt nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, können Sie diese nach Absprache mit uns und nach Zahlung des Verleihpreises auf einen anderen Termin verlegen. Bitte teilen Sie uns Ihren Rücktritt schriftlich mit.

5. Leistungsumfang
Alle vereinbarten Leistungen wie zusätzliche Mietgegenstände etc. sind im Mietvertrag festgehalten.

6. Mietzeitraum
Die Mietzeit beginnt und endet mit der im Mietvertrag angegebenen Uhrzeit. Nach Absprache kann die Abholung auch vor dem eigentlichen Benutzungszeitraum erfolgen, die Rückgabe auch später. Der Rückgabetermin ist verbindlich. Verlängerungen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Wenn Boote und Zubehör vor Ablauf der Mietzeit zurückgegeben werden besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises.

7. Haftung und gegenseitige Verpflichtung
Die AKLW GmbH haftet nicht für Schäden, welche dem Mieter dadurch entstehen könnte, dass sich am Mietobjekt ein Defekt einstellt, der eine Weiterfahrt verhindert, Zeitverlust oder sonstige Folgeschäden verursacht. Die AKLW GmbH lehnt jede Haftung bei Personenschäden ab.

Für den Fall, dass das Mietobjekt in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat die AKLW GmbH das Recht, ohne Entschädigung vom Vertrag zurück zu treten. Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Mieter kann die AKLW GmbH den ihr entstandenen Schaden ohne weiteres mit der geleisteten Anzahlung verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Die Benutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Floßbenutzung erklärt der Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und die Boote nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt werden. Insbesondere Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden. Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Boote nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter benutzen wird.

Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.

Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Sachen sind vom Mieter in ebensolchem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person zurückgegeben hat. Entsteht durch verspätete Rückgabe oder durch einen vom Mieter verursachten Schaden an unserem Boot ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (ist also das Boot bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar), so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall.

10. Nutzung eines Grills
Die Nutzung eines Grills auf unseren Flößen ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen, Beschädigungen und/oder Verschmutzungen an unseren Flößen werden mit einer Gebühr oder der Einbehaltung der Kaution geahndet.

Es gibt die Möglichkeit zum Floß einen Grill zu mieten. Dieser ist nach Einweisung auch auf dem Floß nutzbar. Für unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter. Grundsätzlich gilt § 7 dieser AGB’s.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Charlottenburg.

Ich habe die schriftliche Belehrung und die AGB´s gelesen und anerkannt.

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Name in Druckbuchstaben                                                    Datum und Unterschrift Kunde