Allgemeine Geschäftsbedingungen der AKLW GmbH
Boots- bzw. Floßverleih
| 1. Auftrag Die Auftragsannahme kann persönlich, telefonisch oder fernschriftlich, auch per Mail, erfolgen. Buchungen von Minderjährigen(führerscheinfreie Flöße sind P18, führerscheinpflichtige Flöße sind P21) können wir nicht akzeptieren. Rechtzeitige Buchung vorausgesetzt, erhalten Sie von uns eine schriftliche Anmeldung bzw. Mietvertrag mit der Bitte um Anzahlung und Bestätigung der gebuchten Leistungen durch Ihre Unterschrift. Erst nach deren Rücksendung und der geleisteten Anzahlung gilt der Auftrag als angenommen.2. Zahlung Falls auf dem Mietvertrag nichts anderes angegeben ist, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung sofort nach Erhalt der AGBs an dieEmpfänger: AKLW GmbH Kto.-Nr.: 21 81 31 8000 BLZ: 100 900 00 Verwendungszweck: Floß für Name und Datum der MieteDer Restbetrag sowie Benzinverbrauch und Zusatzleistungen sind nach der Fahrt in bar zu entrichten. 3. Kaution 4. Stornogebühren 5. Leistungsumfang 6. Mietzeitraum 7. Haftung und gegenseitige Verpflichtung Für den Fall, dass das Mietobjekt in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat die AKLW GmbH das Recht, ohne Entschädigung vom Vertrag zurück zu treten. Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Mieter kann die AKLW GmbH den ihr entstandenen Schaden ohne weiteres mit der geleisteten Anzahlung verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Benutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Floßbenutzung erklärt der Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und die Boote nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt werden. Insbesondere Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden. Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Boote nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter benutzen wird. Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Sachen sind vom Mieter in ebensolchem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person zurückgegeben hat. Entsteht durch verspätete Rückgabe oder durch einen vom Mieter verursachten Schaden an unserem Boot ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (ist also das Boot bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar), so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall. 10. Nutzung eines Grills Es gibt die Möglichkeit zum Floß einen Grill zu mieten. Dieser ist nach Einweisung auch auf dem Floß nutzbar. Für unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter. Grundsätzlich gilt § 7 dieser AGB’s. 11. Gerichtsstand |
Ich habe die schriftliche Belehrung und die AGB´s gelesen und anerkannt.
__________________________ Berlin,_____________________________
Name in Druckbuchstaben Datum und Unterschrift Kunde


